Deutscher Sekt
Es gibt vier Begrifflichkeiten, die man sich zum Thema Sekt merken sollte:
- Sekt
- Sekt b.A. (bestimmter Anbaugebiete)
- Deutscher Sekt
- Winzersekt
Die Bezeichnung Deutscher Sekt ist gesetzlich geregelt. Laut deutschem Weingesetz aus 1971 beschreibt der Begriff Deutscher Sekt einen Schaumwein, der aus deutschen Grundweinen produziert wurden Sprich ein Sekt, der ausschließlich aus in Deutschland gelesenen Trauben herstellt wird. Dabei kann es durchaus sein, dass der Sekt aus Grundweinen unterschiedlicher Anbaugebiete in Deutschland hergestellt wird.
Unsere Rebflächen beispielsweise liegen verteilt in zwei Weinanbaugebieten: In Rheinhessen und der Pfalz. Da wir für unsere Cuvées (Verschnitte) oftmals Grundweine aus beiden Regionen verwenden, benutzen wir die Begrifflichkeit Deutscher Sekt auf unseren Etiketten.